Erbrecht

Der Tod eines Menschen hat auch eine bürokratische Seite: Das Weitergeben von Vermögen muss geregelt werden. Das Erbrecht als Teil des bürgerlichen Rechts übernimmt dies und legt eine Erbfolge aus den Familienangehörigen fest. Falls kein Testament existiert, ist diese Erbfolge die alleinige. Jedoch auch, wenn ein Testament besteht, erhalten die gesetzlich bestimmten Erben einen Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlich vorgeschriebenen Betrags und muss in bar ausbezahlt werden.

Die gesetzliche Erbfolge lautet:

Erben erster Ordnung:
Kinder, Enkel, Urenkel, Ehepartner etc.

Erben zweiter Ordnung:
Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Neffe, Nichte, Großneffe etc.

Erben dritter Ordnung:
Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousine etc.

Erben vierter Ordnung:
Urgroßvater, Urgroßmutter, Großonkel etc.

 

Überlebende Ehepartner erhalten die Hälfte des Vermögens. Seit dem 1. Januar 2009 gilt ein neues Gesetz zur Erbschaftssteuer. Im Vergleich zur vorherigen Regelung sind Ehepartner und Kinder bessergestellt. Deutlich mehr Erbschaftssteuer müssen Geschwister, Neffen und Nichten bezahlen, wenn sie höhere Summen erben.

Wir empfehlen, bei größeren Vermögen oder Immobilien den Rat eines Juristen einzuholen.