Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willensäußerung, die jeder Mensch verfassen kann. Sie trifft zu, wenn man beispielsweise nach einem Unfall oder altersbedingt so krank ist, dass man nur noch künstlich am Leben erhalten werden kann. Hier kann eine Patientenverfügung Grenzen setzen. Es wird schriftlich festgelegt, in welchen Krankheitssituationen welche Behandlung erfolgen soll und wann keine medizinischen Maßnahmen mehr gewünscht sind. Eine Patientenverfügung kann formlos verfasst werden, sollte aber in jedem Fall mit Datum und Unterschrift unterzeichnet sein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig. Allerdings sollte die Verfügung regelmäßig neu unterschrieben und datiert und an einem Ort aufbewahrt werden, wo sie gut zu finden ist. Eine Person Ihres Vertrauens sollte außerdem zusätzlich über Ihre Verfügung informiert sein.

Detaillierte Informationen zu diesem Thema enthält eine Broschüre des Bundesministeriums für Justiz, die Sie hier herunterladen können:

Patientenverfügung (Bundesministerium der Justiz)