Bestatter-ABC

Wir wurden und werden immer wieder von Trauernden auf bestimmte Themen angesprochen, über die „man eigentlich nicht spricht“. Aus Scham, Pietäts- oder anderen Gründen trauen sich aber wohl auch manche Menschen nicht, Fragen zu stellen, die sie im Trauerfall sehr beschäftigen. So ist uns die Idee zu diesem Bestatter-ABC gekommen, mit dem wir versuchen wollen, einige dieser teilweise „heiklen“ Fragen zu beantworten.
Eine Bitte haben wir dazu: Wir freuen uns auf Rückmeldungen genauso wie auf Anregungen und Fragen, die wir selbstverständlich alle beantworten.



Augen
Falls ja: Wie passiert dies?



Bestattungsarten



Christliche Trauerfeier



Diamantbestattung



Erdbestattung



Feuerbestattung



Geruch



Hund










Kleidung

Lebenszeichen



Make-up


Nägel



Ökobestattung


Polizei



Qualifikation



Recycling



Social Media
Wie können Angehörige nach dem Tod mit den Social Media Accounts der verstorbenen Person verfahren?
Es ist ein sensibles Thema, wie nach dem Tod eines Menschen mit seinen Social-Media-Accounts umgegangen werden kann und soll. Die Plattformen bieten teils unterschiedliche Möglichkeiten, machen es Angehörigen aber nicht immer leicht. Facebook erlaubt es, ein Profil in den Gedenkzustand zu versetzen oder dauerhaft löschen zu lassen – beides kann im Hilfebereich beantragt werden; zudem kann zu Lebzeiten eine Vertrauensperson (Legacy Contact) bestimmt werden. Bei Instagram ist ein Antrag mit Sterbeurkunde nötig, um den Account zu löschen oder in den Gedenkzustand zu versetzen. Google (YouTube) bietet mit dem „Inactive Account Manager“ eine Vorsorgefunktion; Angehörige können ein Konto auch nachträglich löschen lassen. TikTok kennt derzeit keinen Gedenkzustand – hier muss der Support direkt kontaktiert und das weitere Vorgehen individuell abgestimmt werden. In jedem Fall ist es ratsam, eine digitale Version der Sterbeurkunde bereitzuhalten. Modern aufgestellte Bestattungsunternehmen unterstützen bei diesen Schritten oft professionell.



Tätowierung



Urnen
Welche Arten von Urnen gibt es? Darf ich die Urne nach der Bestattung mit nach Hause nehmen?



Verdienst
Was kann man als Bestattungsfachkraft verdienen?
Die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung der Bestattungsfachkraft gibt es seit 2007. Die Ausbildung ist umfassend und vielseitig, ebenso wie der danach ausgeübte Beruf. Die Verdienstmöglichkeiten orientieren sich daran, ob man im öffentlichen Dienst oder in der freien Wirtschaft, in der Stadt oder in eher ländlichen Gebieten – wie etwa in Mendig und der Region Mayen-Koblenz – arbeitet. Das durchschnittliche Einstiegsgehalt einer Bestattungsfachkraft liegt in Deutschland bei ca. 1.900 EUR monatlich, für berufserfahrene Fachkräfte kann der monatliche Verdienst bis zu 2.600–3.000 EUR betragen. Je nach Erfahrung und weiteren Qualifikationen, z. B. in der Bestattungsvorsorgeberatung, Bürokommunikation für das Bestattungsgewerbe, Thanatopraktik etc., kann das Gehalt höher ausfallen; bis zu 3.500 EUR und mehr sind möglich.
Zwei der wichtigsten Voraussetzungen für diesen Beruf sind allerdings unbezahlbar: ein hohes Maß an Empathie und einfühlsamer Kommunikationsfähigkeit.



Waschen
Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen selbst waschen?



X-Factor
Gibt es Bestatter, die schon parapsychologische Erfahrungen gemacht haben?
Eine heikle Frage, die sicherlich schon vielen Bestattern gestellt wurde. Eines vorweg: Die Parapsychologie ist keine anerkannte Wissenschaft, trotzdem einige Menschen fest von ihr überzeugt sind. Es gibt subjektive Erfahrungsberichte von Bestattern mit „übernatürlichen“ Phänomenen, doch gebieten es Pietät und Professionalität, diese den Angehörigen nicht mitzuteilen.



Yin & Yang
Wie finden Bestattungen in China statt?



Zuständigkeit
Wer ist für die Bestattung eines verstorbenen Menschen zuständig?