Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der jede volljährige Person im Voraus festlegen kann, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Krankheitssituationen wünscht oder ablehnt – insbesondere für den Fall, dass sie sich später nicht mehr äußern kann.

Dies kann etwa dann relevant werden, wenn Sie infolge eines Unfalls oder schwerer Erkrankung dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung selbst zu treffen. Eine Patientenverfügung kann dann klare Grenzen setzen: Sie legt fest, in welchen Situationen bestimmte Behandlungen – wie künstliche Ernährung oder Beatmung – erfolgen oder unterlassen werden sollen.

Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst sowie mit Datum und Unterschrift versehen sein, um rechtswirksam zu sein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.

Es ist jedoch ratsam, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen, neu zu datieren und erneut zu unterschreiben – insbesondere dann, wenn sich Ihre persönlichen Einstellungen oder gesundheitliche Situation verändert haben. Bewahren Sie das Dokument an einem gut auffindbaren Ort auf und informieren Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen über den Inhalt und den Aufbewahrungsort.

Weitere Informationen bietet eine Broschüre des Bundesministeriums für Justiz, die Sie hier downloaden können.

Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale ein Online-Formular an, mit dessen Hilfe Sie eine rechtssichere Patientenverfügung erstellen können.

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