Erbrecht

Der Verlust eines geliebten Menschen bringt neben der Trauer oft auch bürokratische Herausforderungen mit sich. Ein wichtiger Aspekt ist die rechtliche Regelung der Vermögensnachfolge. Das Erbrecht, ein Teil des Bürgerlichen Rechts, bestimmt die gesetzliche Erbfolge innerhalb der Familie.

Fehlt ein Testament, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese gliedert sich in mehrere Ordnungen:

  • Erben erster Ordnung:
    Kinder, Enkel, Urenkel sowie der Ehepartner

  • Erben zweiter Ordnung:
    Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten

  • Erben dritter Ordnung:
    Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen

  • Erben vierter Ordnung:
    Urgroßeltern, Großonkel und Großtanten

Auch wenn ein Testament existiert, haben die gesetzlich bestimmten Erben Anspruch auf einen sogenannten Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss in bar ausgezahlt werden.

Überlebende Ehepartner erhalten laut Gesetz in der Regel mindestens die Hälfte des Nachlasses. Seit der Reform der Erbschaftssteuer zum 1. Januar 2009 sind Ehepartner und Kinder steuerlich besser gestellt als zuvor. Dagegen müssen entferntere Verwandte wie Geschwister, Neffen und Nichten bei größeren Erbschaften mit deutlich höheren Steuern rechnen.

Bei größeren Vermögen oder Immobilien ist es ratsam, frühzeitig juristischen Rat einzuholen, um Erbschaftssteuer und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtliche Beratung dar. Für eine rechtssichere Erstellung und individuelle Gestaltung eines Testaments empfehlen wir Ihnen ausdrücklich die Beratung durch ein Notariats- oder Rechtsanwaltsbüro. 

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Als Bestattungshaus stehen wir Ihnen nicht nur im Trauerfall zur Seite, sondern auch bei Fragen rund um das Thema Vorsorge. Gerne geben wir Ihnen erste Hinweise, wo Sie sich weiter informieren oder beraten lassen können.