Das neue Bestattungsgesetz & Totenfürsorgeverfügung

Der Abschied von einem geliebten Menschen ist ein sehr persönlicher Moment. In Rheinland-Pfalz ermöglichen die seit Herbst 2025 bestehenden, neuen gesetzlichen Regelungen inzwischen moderne und individuelle Bestattungsformen, die stärker auf die persönlichen Wünsche, Naturverbundenheit und Erinnerungsbedürfnisse eingehen. 

Für alle genannten Bestattungsarten sind die Einäscherung und eine schriftliche Willenserklärung des verstorbenen Menschen in Form einer Totenfürsorgeverfügung zwingend notwendig. 


Flussbestattung

Die Asche des verstorbenen Menschen wird in einer wasserlöslichen Urne auf Flüssen wie Rhein, Mosel, Saar oder Lahn beigesetzt. Dies ist eine an die Seebestattung angelehnte, naturnahe und würdevolle neue Form der Bestattung.

Voraussetzungen:

  • Schriftliche Willenserklärung
  • Einäscherung
  • Verwendung einer vollständig biologisch abbaubaren Urne
  • Durchführung über ein zugelassenes Bestattungsunternehmen
  • Einhaltung der wasserrechtlichen Vorgaben


Ascheverstreuung

Die Asche kann auf ausgewiesenen Flächen auf Friedhöfen oder unter bestimmten Voraussetzungen auf einem privatem Grundstück verstreut werden. 

Voraussetzungen:

  • Schriftliche Willenserklärung 
  • Einäscherung
  • Zustimmung des/der Grundstückseigentürmer bei privatem Grund
  • Pietätvolle Gestaltung des Beisetzungsortes
  • Keine Beeinträchtigung von Umwelt, Wasser oder öffentlicher Ordnung
  • Ggf. behördliche Genehmigung

Aufbewahrung der Urne im Wohnraum

Wenn es dem Willen der verstorbenen Person entspricht, darf die Urne in der eigenen Wohnung oder im Haus der Angehörigen aufbewahrt werden.

Voraussetzungen:

  • Schriftliche Willenserklärung
  • Einäscherung
  • Würdevoller und geschützter Aufbewahrungsort
  • Keine kommerzielle Nutzung
  • Zustimmung der berechtigten Angehörigen

 


Teilen der Asche (z. B. für eine Diamantbestattung)

Ein Teil der Asche kann zur Herstellung eines oder mehrerer Erinnerungsdiamanten oder anderer Erinnerungsstücke verwendet werden.

Voraussetzungen:

  • Schriftliche Willenserklärung
  • Einäscherung
  • Dokumentation der Ascheaufteilung
  • Restasche muss würdevoll aufbewahrt oder bestattet werden
  • Verarbeitung nur durch zertifizierte Anbieter

 

Bestattung im eigenen Garten

Die Asche kann auf dem eigenen Grundstück verstreut oder in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt werden.

Voraussetzungen:

  • Schriftliche Willenserklärung
  • Einäscherung
  • Zustimmung des/der Grundstückseigentüme
  • Pietätvolle Gestaltung des Beisetzungsortes
  • Keine Beeinträchtigung von Umwelt, Wasser oder öffentlicher Ordnung
  • Ggf. behördliche Genehmigung

Die Totenfürsorgeverfügung: selbstbestimmt vorsorgen

Die Erstellung der Totenfürsorgeverfügung zu Lebzeiten stellt sicher, dass Ihre Wünsche zur Bestattung verbindlich umgesetzt werden. Sie ist zudem eine der Voraussetzungen, um die neuen Bestattungsformen zu nutzen.

Die Totenfürsorgeverfügung regelt die gewünschte Bestattungsform, den Ort der Beisetzung oder Aufbewahrung, die Bestimmung der Person, die die Umsetzung übernimmt, sowie die Verwendung oder Teilung der Asche (z. B. für eine Diamantbestattung).

Nutzen Sie gern das PDF-Formular zur Erstellung Ihrer persönlichen Totenfürsorgeverfügung: Klicken Sie dafür bitte einfach auf das PDF-Symbol, füllen Sie das Formular aus und laden es auf Ihren Rechner herunter, drucken Sie davon je ein Exemplar für alle darin genannten Personen aus, unterschreiben Sie alle Exemplare und händigen Sie je eines den im Formular benannten Personen und ggf. uns aus. 

Wir beraten Sie gern und beantworten alle Ihre Fragen zum neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz und zu den damit möglichen neuen Bestattungsformen. Schreiben Sie und einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns am besten an.