Vorsorgevollmacht

Es gibt Situationen im Leben, in denen wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können – sei es durch Unfall, Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen. In solchen Fällen ist es beruhigend zu wissen, dass eine vertraute Person im eigenen Sinne handeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie rechtzeitig fest, wer Sie in bestimmten Angelegenheiten vertreten darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Warum ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, frühzeitig eine oder mehrere Personen des Vertrauens zu benennen, die in Ihrem Namen handeln dürfen. Das kann zum Beispiel folgende Bereiche betreffen:
Gesundheitliche Entscheidungen
Vermögensangelegenheiten
Behördengänge
Wohnungs- und Heimangelegenheiten
Ohne eine solche Vollmacht kann es notwendig werden, dass ein Gericht eine rechtliche Betreuung anordnet – selbst dann, wenn nahe Angehörige vorhanden sind.
Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie diese Fremdbestimmung und behalten die Kontrolle darüber, wer für Sie im Ernstfall handelt. Gut vorbereitet zu sein bedeutet auch, den eigenen Angehörigen Sicherheit zu schenken.
Darauf sollten Sie bei einer Vorsorgevollmacht achten:
Damit die Vollmacht im Bedarfsfall rechtswirksam ist, gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten:
Die Vorsorgevollmacht sollte schriftlich verfasst und unterschrieben sein.
Sie kann individuell gestaltet werden – sowohl im Umfang als auch bei den Zuständigkeiten.
In bestimmten Fällen (z. B. bei Immobiliengeschäften) ist eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung sinnvoll oder sogar erforderlich.
Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann helfen, die Vollmacht im Ernstfall schnell auffindbar zu machen.
Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Vollmacht wird empfohlen.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtliche Beratung dar. Für eine rechtssichere Erstellung und individuelle Gestaltung einer Vorsorgevollmacht empfehlen wir Ihnen ausdrücklich die Beratung durch ein Notariats- oder Rechtsanwaltsbüro.
Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass wir keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernehmen können.
Als Bestattungshaus stehen wir Ihnen nicht nur im Trauerfall zur Seite, sondern auch bei Fragen rund um das Thema Vorsorge. Gerne geben wir Ihnen erste Hinweise, wo Sie sich weiter informieren oder beraten lassen können.